Rauchmelder

Rauchmelder

Die Rauchwarnmelderpflicht ist in § 47 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt, sie gilt seit Ende 2016 für alle Wohnungen und Wohnhäuser.

Ausgestattet werden müssen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen.

Für die Wartung der Rauchwarnmelder sind die Bewohner zuständig, egal ob sie Mieter oder Eigentümer sind. Mieter sind nur von der Verantwortung befreit, wenn sich der Eigentümer selbst darum kümmert.1

 

 

Wer für die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern verantwortlich ist

Die Landesbauordnungen (LBO) aller Bundesländer sind sich einig: Der Vermieter beziehungsweise Eigentümer ist für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig.

Die Verantwortung für die Wartung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern ist der Vermieter/Eigentümer laut LBO für die Wartung zuständig, in anderen Ländern der Mieter/Bewohner.

Generell gilt jedoch: Wenn laut der jeweiligen LBO der Mieter beziehungsweise Bewohner zur Rauchmelderwartung verpflichtet ist, wird diese Regelung vom Mietrecht und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht überlagert. Der Vermieter/Eigentümer muss also auch immer und gegebenenfalls neben dem Mieter sicherstellen, dass eine regelmäßige Inspektion der Rauchwarnmelder durchgeführt wird.

Was bei Nichtbeachtung der Rauchwarnmelderpflicht droht

Die Rauchmelderpflicht ist eine in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelte gesetzliche Pflicht. Wer dieser Pflicht nicht innerhalb der angegebenen Frist nachkommt, riskiert Konsequenzen – zum Beispiel in Form von Ersatzansprüchen, Regressforderungen, Mietminderungen oder auch Bußgeldern (aktuell in Hessen) – abgesehen von möglichen strafrechtlichen Folgen. Achtung: Auch eine nicht vermietete Immobilie, zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, unterliegt der Rauchmelderpflicht!

So erfüllen Sie die Rauchmelderpflicht

Um den gesetzlichen Pflichten vollumfänglich gerecht zu werden, sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: die Ermittlung des Bedarfs an Rauchwarnmeldern gemäß den auszustattenden Räumen, die Auswahl und Bestellung der Geräte, die fachgerechte Installation und die regelmäßige Wartung.

In diesen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden

In den folgenden Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure und Räume, die als Rettungswege dienen

In Berlin und Brandenburg sieht die Gesetzgebung ergänzend vor, dass Rauchmelder auch in Wohnzimmern installiert werden. In Baden-Württemberg und Sachsen lautet die Regelung, dass Rauchwarnmelder in allen Räumen installiert werden, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen – das schließt zum Beispiel auch Gästezimmer mit ein.

Skizze zur Rauchmelderpflicht: In diesen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden.


Grundsätzlich empfiehlt die DIN 14676 eine optimale Ausstattung aller Räume (außer Küchen und Bäder) mit Rauchwarnmeldern, um den höchstmöglichen Schutz für Bewohner und Immobilien zu erzielen. Denn besonders im Wohnzimmer und im Büro sind potenzielle Gefahrenquellen wie Computer oder Fernseher vorhanden. Elektrizität ist mit einem Anteil von 30 Prozent die Brandursache Nummer 1 in Deutschland (Statista 2023: Verteilung der untersuchten Brände in Deutschland nach Ursache im Zeitraum zwischen 2002 und 2022). Ein weiterer Vorteil der optimalen Ausstattung: Eigentümer/Vermieter müssen nicht aktiv nachvollziehen, ob sich die Nutzung der Räume durch ihre Mieter ändert. So wird in einigen Bundesländern zum Beispiel ein Raum ausstattungspflichtig, wenn der Mieter/Bewohner ihn statt als Büro als Kinderzimmer nutzt.

Welche Rauchmelder Sie auswählen sollten

Welche Rauchwarnmelder Sie installieren, entscheidet maßgeblich darüber, wie viel Aufwand Sie später haben. Sparen Sie in jedem Fall nicht an der Technik: Es gibt zwar sehr günstige Rauchwarnmelder, aber die Qualität lässt oft zu wünschen übrig. Setzen Sie besser auf hochwertige Technik, die lange hält und Fehlalarmen vorbeugt. Zudem ermöglichen moderne Funkrauchmelder eine Wartung aus der Ferne – ohne Betreten der Wohnungen.

Geräte gemäß Rauchmelderpflicht installieren

Bringen Sie Rauchwarnmelder immer gemäß ihrer Bedienungsanleitung an. Da Brandrauch nach oben steigt, sollten die Melder oben an der Zimmerdecke installiert werden – am besten mittig beziehungsweise mindestens 50 cm entfernt von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen. Auch bei Dachschrägen sollte sich der Melder in einer waagerechten Position befinden und nie in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50 cm darunter angebracht sein. Die Nähe von Luftschächten, starker Zugluft, Dampf oder Staub beeinträchtigt die Rauchmelder ebenfalls. Sie sollten auch nicht von Schränken überdeckt oder mit Farbe überstrichen sein. Am besten lassen Sie die Rauchwarnmelder von Fachkräften installieren.

Rauchwarnmelder richtig warten

Damit Rauchmelder ihre Aufgabe erfüllen können, muss ihre Funktionstüchtigkeit in Form von regelmäßigen Wartungen sichergestellt werden. Die Prüfung der Rauchwarnmelder muss gemäß den Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle zwölf Monate. Die genauen Vorschriften zur Wartung sind in der DIN 14676 geregelt. Eigentümer beziehungsweise Vermieter von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften können für die Wartungstätigkeiten auch einen Dritten, zum Beispiel einen Dienstleister, beauftragen. So wird sichergestellt, dass die Rauchmelder richtig installiert und regelmäßig geprüft werden und die wiederkehrende Inspektion nach den entsprechenden Vorgaben protokolliert wird. Mit geringem Aufwand kann der Vermieter so sein Haftungsrisiko aus der Rauchmelderpflicht nachhaltig minimieren.

Zu den Wartungsaufgaben gehören die folgenden Prüfungen:

  1. Funktion
    Stellen Sie über die Prüftaste des Rauchmelders sicher, dass ein Signal ertönt.
  2. Gerät 
    Überprüfen Sie, ob die Raucheintrittsöffnungen frei von zum Beispiel Staub oder Abdeckungen sind, und halten Sie diese frei.
  3. Umgebung
    Prüfen Sie, ob der Rauchmelder in einem Umkreis von mindestens einem halben Meter frei von Hindernissen, wie zum Beispiel Möbelstücken, ist.
  4. Räume
    Sind alle notwendigen Räume ausgestattet? 
  5. Batterien
    Haben Rauchmelder eine festeingebaute Batterie mit einer Haltbarkeit von zehn Jahren, ist in diesem Zeitraum kein Batteriewechsel nötig. Sollte dennoch eine Batterieschwäche signalisiert werden, muss das Gerät geprüft und gegebenenfalls getauscht werden. Bei Rauchwarnmeldern mit austauschbarer Batterie muss diese bei der Wartung nach Herstellerangaben, oder wenn sie leer ist, ausgetauscht werden. 

Quelle: ista.com